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Das „Individualarbeitsrecht“ beschreibt die arbeitsrechtlichen Beziehungen zwischen einem Arbeitgeber und seinem Mitarbeiter auf der Grundlage des zwischen ihnen abgeschlossenen Arbeitsvertrages. Die meisten Differenzen, die anwaltlicher Hilfe bedürfen, ergeben sich hier im Zusammenhang mit Kündigungen, Abmahnungen, Abschluss von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen, Aushandeln von Abfindungen, Inhalt von Zeugnissen, Lohnklagen, unzutreffende Lohnabrechnungen, usw. Unsere Schwerpunkte beim Individual-Arbeitsrecht liegen vor allem in der:
- Beratung und gerichtlichen Vertretung bei Kündigungen
- Arbeitsvertragsgestaltung
- Beratung rund um die Zeitarbeit/Arbeitnehmerüberlassung
- Entwicklung arbeitsrechtlicher Problemlösungen im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren
- Konfliktbewältigung bei Mobbing und Abmahnung
- Gestaltung und Überprüfung von Arbeitszeugnissen
- Behandlung von Problemen der betrieblichen Altersversorgung.
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